Wasseranalysen


Auf den Unterseiten können Sie die Qualitätsparameter unserer Tiefbrunnen in Bronn, Scherleithen und Moggendorf sowie der Quellen Trockau, Zips und Leups nachlesen. Sie finden die Gutachten und des weiteren die Untersuchungen für Arznei- und Roentgenkontrastmittel sowie Pflanzenschutzmittel auch auf unseren Download-Seiten. 

1. Ortsnetz Pegnitz 
2. Ortsnetz Hollfeld 
3. Ortsnetz Waischenfeld 
4. Ortsnetz Trockau

Erläuterung zu den Qualitätsparametern des Trinkwassers
Gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) werden für die Trinkwasserversorgung nur Wasservorkommen herangezogen, aus denen dauerhaft einwandfreies Wasser gewonnen wird.
Die durch die (TrinkwV) festgelegten Grenzwerte entsprechen dem jeweils zulässigen Höchstwert eines Stoffes im Trinkwasser. Ein Kriterium für die Festsetzung des Grenzwertes ist, dass dessen Einhaltung die menschliche Gesundheit bei lebenslangem Genuss nicht beeinträchtigen darf. Die Grenzwerte ermöglichen zudem eine zuverlässige und neutrale Prüfung des Trinkwassers!

Härtegrad
Unter der Härte des Wassers wird die Summe der enthaltenen Kalzium- und Magnesiumionen verstanden. Die Angabe erfolgt überwiegend in Grad deutscher Härte (°dH). Die Härte des Wassers ist im Haushalt z. B. wichtig für die zu verwendende Waschmittelmenge.

Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Das Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

Härtebereich weich (bisher Härtebereich 1)
Weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 ° dH)

Härtebereich mittel (bisher Härtebereich 2)
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)

Härtebereich hart (bisher Härtebereich 3)
Mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Diese neuen drei Härtebereiche lösen die alten Härtebereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin die Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage.

Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.

Ein Grenzwert ist in der Trinkwasserverordnung nicht definiert.

pH-Wert
Der pH-Wert ist die Masszahl für den Gehalt des Wassers an Wasserstoffionen. Im Trinkwasser wird der pH-Wert angestrebt, der dem Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht entspricht, d.h. das Wasser ist dann weder kalkaggressiv noch kalkabscheidend. Nach der Trinkwasserverordnung soll der pH-Wert dabei zwischen 6,5 und 9,5 liegen.

Säurekapazität / Basekapazität
Diese Werte geben an, welche Menge einer Säure oder Base dem Wasser zugegeben werden muss, um einen bestimmten pH-Wert zu erreichen. Sie sind Ausdruck für das Pufferungsvermögen eines Wassers. Das Pufferungsvermögen ist entscheidend für das korrosionschemische Verhalten des Wassers im Leitungsnetz und sollte möglichst hoch sein. Grenzwerte gibt es für diese Parameter nicht.

Sulfat (SO4)
Sulfationen bestehen aus Sauerstoff und Schwefel. Sulfat ist im menschlichen Organismus im Serum enthalten und wird vom Körper aus Schwefelverbindungen selbst hergestellt.

Der Grenzwert für Sulfat beträgt gemäß TrinkwV 240mg/l.

Nitrat (NO3) / Nitrit (NO2)
Die TrinkwV 2001 enthält für Nitrat und Nitrit einen gemeinsamen Grenzwert, der für einen aus beiden Konzentrationen zu bildenden Wert nicht überschritten werden darf.

Der Grenzwert für Nitrat / Nitrit, nach Trinkwasserverordung TrinkwV beträgt 50 mg/L.