Aktuelles (27.09.2023):
Informationen zur Erhöhung des Wasserpreises


<

Verehrte Bürgerinnen und Bürger und Abnehmer unseres kostbaren Lebensmittels „Wasser“,

wie Sie aus den Berichterstattungen in den Tageszeitungen vielleicht schon entnehmen konnten, wird zum 01.10.2023 der Wasserpreis für den m³ von 1,80 € auf 2,10 € angehoben.

Welche Sachverhalte haben zu dieser Gebührenanpassung geführt?


1. Bei Blick in die Jahresrechnung 2022 musste festgestellt werden, dass ein erheblicher Mehraufwand beim Pumpstrom infolge des Ukraine-Krieges entstanden war. Hatten wir 2021 noch für den Pumpstrom 270.479,28 € aufzuwenden, so waren 2022 hierfür 497.624,45 € zu bezahlen. Dies führte zu einer so nicht einkalkulierten Kostenmehrung von 227.145,17 € und war auch so nicht vorhersehbar.

Bei einer angenommen durchschnittlichen Verkaufsmenge (inkl. Wassergäste) von ca. 1.300.000 m³ ist dies eine Mehrung von ca. 0,18 € pro m³.
 
Glücklicherweise kaufen wir unseren Strom halbstündlich über den Spotmarkt an der Strombörse ein. So war diese uns ereilte Preissteigerung, im Vergleich zu den Ausschreibungen des Gemeindetages für eine Vielzahl der bayerischen Gemeinden, sogar mehr als günstig!

Trotzdem haben im Jahr 2022 für den kWh-Arbeitspreis durchschnittlich 0,22 € bezahlt. Im Vergleich zu 2021 muss aber festgestellt werden, dass wir hier nur 0,038 € für die kWh aufwenden mussten.

Hätten wir unseren Strom über die öffentliche Ausschreibung des Gemeindetages geordert, so wäre die Preissteigerung erheblich größer ausgefallen.

Hier sind 0,40 € für den Arbeitspreis zu bezahlen, was nochmals 0,18 € Mehraufwand für die Kilowattstunde gewesen wäre. Bezogen auf unseren gesamten gebrauchten Pumpstrom wären dies weitere zusätzliche Kosten von 235.874,88 € gewesen (Verbrauch 1.310.416 kWh x 0,18 €). Dies hätte einen weiteren Gebührenbedarf von 0,18 € für den m³ bedeutet.


2. Weiter hat uns der Freistaat mitgeteilt, dass die bisher zeitnah ausbezahlten Zuwendungen wegen fehlender Haushaltsmittel des Freistaates Bayern in Zukunft erheblich verspäteter zugeteilt werden. Das WWA-Hof teilte uns hierzu folgendes mit: „Die Transparenzliste des Ministeriums liegt uns jetzt vor. Danach ist die Auszahlung von 650.088,60 € für den 31.05.2023 vorgesehen. Im Frühjahr 2024 werden voraussichtlich 1.065.530,80 € und im Frühjahr 2025 nochmals 965.593,00 €, 511.324,80 € und 42.880,00 € ausbezahlt“.

Dies bedeutet, dass von den Zuwendungsansprüchen 2021 und 2022 in Höhe von 3.235.417,20 € weiterhin 2.585.328,60 € zwischenfinanziert werden müssen. Rechnet man aufgrund reger Investitionstätigkeit 2023, den Zuwendungsanspruch hieraus mit ca. 2.500.000,-- € hinzu, werden 5.000.000,-- € zwischenfinanziert werden müssen. Aufgrund der exorbitant gestiegen Zinsen ist hier mit einem jährlichen nicht einkalkulierten Mehraufwand von weiteren 200.000,-- € zu rechnen.

Hier würde der Aufwand pro m³ Wasserverkauf im nur eigenen Versorgungsgebiet (Abgabemenge 1.200.000 m³) 0,16 € betragen.


3. Nur zur weiteren Kenntnis, der Freistaat Bayern konnte von zugesagten Fördermitteln in Höhe von 418 Mio. € nur 150 Mio.€ auszahlen. Die restlichen 268 Mio. € werden bis 2026 ausbezahlt. Aufgrund der erheblichen Investitionsplanung im mittelfristigen Finanzplan ist mit einer dauerhaften Zwischenfinanzierung dieser angenommen 5 Mio.€ zu rechnen.

Weiter wurden wir durch unsere Zulieferer unisono informiert, dass durch die massiven Preiserhöhungen am Rohstoff-, Energie- und Transportmarkt infolge des Ukraine-Konfliktes erhebliche Teuerungszuschläge eingeführt werden müssen. So waren zum 01.10.2022 bzw. zum 01.01.2023 Preiserhöhungen von ca. 17 – 20 % für Material und Tiefbauleistungen zu verzeichnen.

Bei einem Kostenfaktor von ca. 370.000,-- € waren Kostenmehrungen in Höhe von ca. 65.000,-- € zu verzeichnen.

Dieser Teilaspekt entspricht einem Gebührenbedarf von ca. 0,05 € pro m³.


4. Durch die Inflation wurde zwischen den Tarifparteien des öffentlichen Dienstes eine neue Tarifvereinbarung mit deutlich höheren Lohnsteigerungen getroffen, die in diesem Volumen so in der Gebührenkalkulation des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes vom Frühjahr 2022 nicht berücksichtigt waren.

Dieser Sachverhalt erfordert einen weiteren Gebührenbedarf von ca. 0,05 € pro m³.

In Summierung dieser Sonderfaktoren, die so nicht vorhersehbar waren, bedarf es rechnerisch einer Gebührenmehrung von ca. 0,44 € pro m³.

Die Verbandsversammlung hat trotzdem verbraucherfreundlich ein die Gebührenanpassung mit nur 0,30 € pro m³ festgelegt. Berücksichtigt wurde hierbei, von der Werkleitung dargestellte positive Annahmen für die nähere Zukunft.

Diese waren: 

a) Für die neu festzusetzende Kalkulationsperiode wurden bei den Stromkosten für die Jahre 2023 – 2026 keine Kostensteigerungen mehr eingepflegt. Der Steigerungssatz wurde auf 0 % festgesetzt, da der Werkleiter beim Strompreis eine gewisse leichte Entspannung und für diesen Zeitraum keine Kostenmehrungen mehr sieht.

b) Der Zinsaufwand für die Zwischenfinanzierungskosten wurde in der Gebührenkalkulation nur mit 100.000, -- € (50 %) der angedeuteten Kosten eingepflegt. Hier bringt der Werkleiter zum Ausdruck, dass ein gewisser Handlungsdruck den Freistaat bei den Auszahlungsmodalitäten umstimmen könnte.

c) Die Kostensteigerungen bei Material und Tiefbau wurden ebenfalls relativiert, da der Werkleiter hier eine Verlangsamung in der Inflationsbewegung sieht.

d) Gebührenunterdeckungen, die sich durch Veränderungen der Punkte 1-3 ergeben könnten, können noch über eine vorhandene Rücklage ausgeglichen werden.

Die Gebührenkalkulation erbrachte unter diesen eingepflegten Sachverhalten einen Gebührendeckungsbedarf für den Kalkulationszeitraum 01.10.2023 bis 30.09.2026 von 2,10 € ab dem 01.10.2023.


Abschließend weisen wir nochmals deutlich darauf hin, dass die Ursachen für die notwendige Gebührenerhöhung ausschließlich externer Natur sind.

Die Betriebsabläufe sind gekennzeichnet von sehr guter Effizienz. Diese wurde uns von Rödl und Partner in den alljährlichen Benchmarking-Berichten (neuester vom 08.05.2023) bescheinigt. Bedingt durch die Einnahmen im Nebengeschäft (Arbeiten für Dritte, Materialverkauf usw.) sowie durch die Aktivierung der Arbeitsleistung unserer Mitarbeiter bei der Selbstvornahme von Investitionstätigkeiten, haben uns enorme gebührenentlastende Volumina zu Gunsten unserer Verbraucher erwirtschaften lassen.

Die Vergleichsergebnisse, die Untersuchungsstudien mit ähnlich großen Versorgern, erbrachte im Einzelnen:

Unsere laufenden bereinigten Kosten gem. diesem neuesten Benchmarkingbericht liegen mit 0,89 €/m³ unter dem Mittelwert von 1,17 €/m³ der verglichenen, ähnlich großen Wasserversorger.

So bewegen sich auch die laufenden Kosten für die Verwaltung mit 0,18 €/m³ deutlich unter dem Mittelwert der Vergleichsgruppe 0,27 €/m³.

Die laufenden Kosten Technik betragen 0,71 €/m³, der Mittelwert der Vergleichsgruppe liegt bei 0,90 €/m³.

Die laufenden Kosten, die für das Netz der Juragruppe entstehen, liegen aktuell bei 0,39 €/m³, Mittelwert der Vergleichsgruppe: 0,50 €/m³.

Die laufenden Kosten für die Gewinnung betragen bei der Juragruppe 0,26 €/m³, Mittelwert der Vergleichsgruppe 0,32 €/m³.

Wir bitten um Ihr Verständnis für den unausweichlich notwendigen Schritt.

Zurück zum Überblick > Aktuelles