Aktuelles:
Aktuelle Stellungnahme der bayerischen ARGEN zum Wassercent! (07.05.25)
Bürokratiearme Umsetzung des Wassercents unter Wahrung von Abgabengerechtigkeit und der absoluten Notwendigkeit das Volumen der Entnahmemengen festzustellen.
Die Arbeitsgemeinschaften der bayerischen Wasserversorger vertreten ca. 700 Versorgungsunternehmen, insbesondere im ländlichen Bereich der kleinstrukturierten bayerischen Wasserversorger. Mitglieder sind Zweckverbände, Städte, Märkte und Gemeinden.
Dankenswerterweise konnten wir mit den beiden Regierungsfraktionen im Bayerischen Landtag, CSU und Freie Wähler sowie mit Herrn Staatsminister Glauber konstruktive Gespräche über die Einführung eines Wassercent führen.
Bei diesen Terminen haben wir unsere Vorstellungen über den Verwendungszweck des Wassercents übermittelt. Wir konnten hierbei entgegennehmen, dass der beabsichtigte Verwendungszweck nahezu identisch mit den Überlegungen der Regierungsfraktionen und des Umweltministers ist.
Es ist ein sehr guter Ansatz und wir bedanken uns herzlich für diese Umsetzungsüberlegungen.
Die oberste Handlungsmaßgabe hieraus ist: Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und die langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung ist nicht nur eine gesellschaftliche Aufgabe, sondern muss auch eine der Schwerpunkte der Umweltpolitik sein.
Die Lösung der zunehmenden wasserwirtschaftlichen Probleme, insbesondere durch klimatische Veränderungen, ist sowohl für die Industriegesellschaft, für die Landbewirtschaftung, als auch für unser ganzes Menschsein eine Existenzfrage.
Aus der Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen müssen wir mit Naturgütern, die unwiederbringlich verloren gehen können, sorgsam umgehen.
Auf das Wasser bezogen heißt das, dass die Flächennutzung sinnvoll und einem gesunden Wasserhaushalt dienlich zu gestalten ist. Den Landverbrauch zu verringern, die Humusgehalte der Ackerflächen erhöhen und die Bodenverdichtung zu vermindern, erhöht die Grundwasserneubildung. Diese dringenden Maßnahmen tragen auch dazu bei, die Schäden durch Starkniederschläge und Hochwasserereignisse zu verringern.
Insbesondere die Wiedergesundung unserer Böden und des Waldes muss an vorderster Stelle stehen. Dies entscheidet über die Überlebensfähigkeit unserer Land- und Forstwirtschaft. Nur grundwasserschonende Landbewirtschaftung führt zu einem nie versiegenden Wasserspeicher und reduziert zugleich den zukünftigen Bewässerungsbedarf der Landwirtschaft.
Der Ansatz, den allergrößten Anteil des Wassercent den Landwirten für diese zukunftsorientierte, wasserschützende und qualitätsbewahrende Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen, halten wir für genau die „richtige“.
So haben schon viele unserer Wasserversorger in freiwilliger partnerschaftlicher Kooperation mit unseren Landwirten größte Anstrengungen unternommen, um ihren Bürgern ein reines, qualitativ hochwertiges, allen Parametern der Trinkwasserverordnung entsprechendes Lebensmittel „Trinkwasser“ über ihre Hausentnahmestellen liefern zu können.
Diese Kooperationen können modellgebend für die Verwendung des Wassercents sein und wären unbürokratisch mit geringstem Verwaltungsaufwand flächendeckend anwendbar. Der Trinkwasserschutz ist alternativlos, schöpfungsbewahrend, ressourcenschonend und generationsgerecht.
Unser jetziges Tun und Handeln sollen dazu beitragen, dass auch nachfolgende Generationen noch ausreichende Lebensgrundlagen vorfinden.
So sind auch bei uns Wasserversorger, nachdem uns die Einführung eines Wassercents 2023 übermittelt wurde, anfängliche Skepsis, Abneigung und Entrüstung gewichen.
Wir wollen die im Koalitionsvertrag von CSU und Freien Wähler vereinbarte Einführung mit begleiten, sehen aber um in Partnerschaft mit dem Freistaat Bayern die nötige Akzeptanz beim Bürger zu schaffen, Abgabengerechtigkeit und Gleichbehandlung als unabdingbare Voraussetzung.
Konkret sehen wir für diese Vermittelbarkeit weitere folgende einzuhaltende Grundsätze:
Im Interesse eines modern organisierten Staates, um bei weiter fortschreitenden klimatischen Veränderungen regulierend tätig werden zu können, müssen alle Entnahmen (auch Landwirtschaft, Industrie, gewerbliche Bewässerungen usw.) gemessen und ohne großen Kontrollaufwand einmal zum Jahresende gemeldet werden.
Die Wasserversorger müssen seit Jahrzehnten jeden Kubikmeter erfassen, den sie entnommen, verkauft, der ihnen verlustig gegangen ist oder den sie für Zwecke ihres Anlagenunterhalts / Löschwasserbedarfs gebraucht haben.
Dies ist mit der vorhandenen Technik (Funkablesung – Digitalisierung usw.) mit geringem finanziellem Aufwand zeitnah von jedem umsetzbar.
Die angeführte Begründung, dass wir nicht zu einem Überwachungsstaat früherer kommunistischer Prägung werden wollen, ist wohl scheinheilig. Denn würden wir Wasserversorger keine Zählervorrichtungen bei unseren Kunden vorhalten, würde durch den Bürger bei selbst angenommenen und übermittelten Verbräuchen wahrscheinlich dann nur die Hälfte zu verrechnen sein.
Wir fühlen uns aber keiner kommunistischen oder sonstigen diktatorischen Weltanschauung verbunden.
Zu häufig geäußerte Bedenken von Wasserentnehmern ohne Zählvorrichtungen, dass entstehende Kosten für die Installierung einer Zählervorrichtung oder auch evtl. Lieferschwierigkeiten von Zählerherstellern (uns sind keine bekannt), diese angeblich monetär überfordern, sehen wir zu einer Befriedung folgenden Lösungsvorschlag:
„Aus dem Volumen der erstmaligen Wassercenteinhebung, das nach ersten Schätzungen ein Volumen von ca. 80 Mio. Euro haben dürfte, sollte die Erstausstattung mit Zählervorrichtungen von bisher nicht ermittelten Verbräuchen finanziert werden. Wir schätzen ein einmaliges Aufwandsvolumen von insgesamt maximal zwei – vier Millionen Euro“.
Verwunderlich ist dabei, dass Landwirte, Industriebetriebe und Gartenbewässerer, die aus dieser Tätigkeit kein Frischwasser in die Abwasserentsorgung einleiten, bisher problemlos Zwischenzähler eingebaut haben.
Alle Entnehmer von Wasser, aus welchen Vorkommen auch immer, müssen an einer solchen Abgabe (unter Umständen in bergründeten Ausnahmefällen auch mit unterschiedlichen Abgabesätzen) beteiligt werden. Das verhindert, dass sich Gesellschaftsgruppen und Interessengruppen gegeneinander aufbringen oder gar bekämpfen.
Wir Wasserversorger registrieren erheblich belastende Beziehungen der Landwirte untereinander und zwar zwischen denen die aus der öffentlichen Versorgung beziehen (was der Großteil ist) und derer die aus eigenen Brunnen entnehmen. Dies ist die Realität vor Ort.
Ein Freibetrag von 5.000 m³ bei eigenem Brunnen ist für uns nicht zu tolerieren, es wird die Probleme der Landwirte untereinander deutlich verschärfen und widerspricht unseres Erachtens darüber hinaus dem verfassungsgemäßen Gleichheitsgrundsatz.
Wenn wie in der Anlage dargestellt, im 8 km Radius in einer Gemeinde, Landwirte bis zu 8.000 m³ aus der öffentlichen Versorgung beziehen und größere Landwirte ohne Wasserentnahmerechte nur geringste Bezüge für den menschlichen Bedarf beim Wasserversorger bezahlen, wird der Unmut derer, die jetzt neben den Wassergebühren noch im Beispielfall 800,-- € für Wassercent mehr bezahlen, gegenüber denen, die nicht bezahlen, extrem steigen.
Zudem kann es nicht im Sinne einer vom Staat geförderten, zentralen Wasserversorgung sein, dass Landwirte animiert werden, aus Wirtschaftlichkeitsgründen eigene Brunnen zu Bohren und damit die Solidargemeinschaft der Wasserabnehmer zu verlassen.
Dies läuft bedingt durch die mediale Berichterstattung zum Wassercent aktuell bereits deutlich erkennbar ab.
Es gilt weiter zu bedenken, dass ein Freibetragsvolumen von 5.000 m³ die Größenordnung ist, die man für die Versorgung von 120 – 150 Bürgerinnen und Bürger benötigt. Wasserversorger mit nur einer solchen Versorgungsgröße sind in Bayern noch etliche anzutreffen.
Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wenden sich bedauerlicherweise von den etablierten demokratischen Parteien ab. Es wird immer schwieriger, mehrheitsfähige demokratische Regierungen zu bilden. Die rechte Bedrohung nimmt mehr und mehr zu. Wir alle müssen gegenhalten und einen neuen Umgang untereinander schaffen. Klientelpolitik ist hierzu nicht hilfreich.
Mit dem Wassercent kann ein starkes Zeichen gesetzt werden, wenn die Vertreter der Regierungsfraktionen, der Umweltminister, Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag, VKU und ARGEN einen gemeinsamen von allen vertretenen Einführungsvorschlag präsentieren könnten. Diese Einführung und Ausgestaltung muss praxisnah, abgabengerecht und bürokratiearm sein.
Sie muss einem lückenlosen Zählvorgang unterworfen und durch alle vollumfänglich aufgebracht werden.
Unseres Erachtens muss über allem die öffentliche Trinkwasserversorgung stehen. Hier bedanken wir uns außerordentlich, dass in Zukunft die öffentliche Wasserversorgung gesetzlich Vorrang erhalten soll und somit von überragendem öffentlichem Interesse ist.
Unsere Ausführungen werden von den Führungskräften der Bayerischen Wasserversorgung deckungsgleich gesehen. Dieses klare Bekenntnis wurde aus internen Gesprächen bei der kürzlich stattgefunden Führungskräftetagung im niederbayerischen Plattling vom 28. – 30. Mai 2025 gewonnen.
Besonders kritisch sehen wir ARGEN ebenfalls die Gründung von Wasserbeschaffungs- und Bewässerungsverbänden. Dies ist unter Umständen der Beginn der Privatisierung von Wasserversorgung auch unter den Gesichtspunkt „Gewinnerzielungsabsicht“.
Viele Jahre haben wir mit einem Vergleichsuntersuchungsprogramm sog. Bayerisches Benchmarking versucht, den damaligen Privatisierungs- und Liberalisierungsforderungen der Europäischen Union entgegenzuwirken. Wir haben damit den Nachweis erbracht, dass wir ähnlich effizient wie Private in der Wasserversorgung tätig sind.
Wir sind deshalb der Meinung, dass der gesamte Komplex „Wasserversorgung“ unter kommunaler öffentlicher Hand gemanagt werden sollte. Mit der Überlegung solche Wassergewinnungsverbände ins Leben zu rufen unterläuft man unter Umständen den bisherigen erfolgreichen Status.
Der Unterzeichner führt einige Beispiele von Wasserdargebot in europäischen Großstädten an, die er beim Besuch einer Betriebsstätte der Wasserversorgung in Salzburg so veröffentlicht sah. Diese Aussagen dort sind zugeordnet unter - Wasserverkostung durch den weitgereisten Wein- und Wasserexperten Karl Markus Gauß.
Diese sollten uns vielleicht zum Nachdenken über unser zukünftiges Handeln animieren.
Paris:
Ein globalisierter Allrounder, der stark auf den gesamteuropäischen Markt drängt und die qualitätsorientierte Wasserversorgung der Regionen als vermeintlich illiberale Bevormundung der Konsumenten zu verdrängen sucht. Geschmacksneutral und kostenintensiv, ist er mittels aggressiven Marketings zum erwünschten Leitungswasser von Dogmatikern der Privatisierung geworden, die es weniger nach Wasser, als nach neoliberaler Ideologie verlangt, von der es ihnen egal ist, ob mit ihnen auch der Durst von Millionen gestillt werden kann.
London:
Das kredenzte Glas verblüfft mit leichtem Rostton, wird von dem überwältigenden Geschmack der Privatisierung dominiert, wie er einzig durch sparsame Wartung des Rohrsystems und verschwenderische Beigabe von entkeimenden Chemikalien erreicht werden kann, und entfaltet sein ganzes Potential bei jenen 16 °C, mit denen das Wasser den Sommer über, aus der Leitung rinnt.
Warschau:
Der Aufsteiger des Jahres. Ein bodenständiges Wasser, angereichert mit der grandiosen Vielfalt industrieller Schwermetalle aus der gesamten heimischen Produktion, verfeinert durch zahllose Spurenelemente. Von ängstlich um ihre Gesundheit besorgten Nutzern oft nur zusammen mit Wodka getrunken, empfiehlt es sich sonst als idealer Begleiter von chronischen Krankheiten.
New York:
Das Leitungswasser von New York besteht durch seine elegante, leicht gelb grün schimmernde Farbnote, überzeugt schon beim Antrunk mit robust stechendem Geschmack, ruft beim Schlucken das signifikante Chlor-Würgen hervor und erinnert im Abgang melancholisch an längst vergangene Schwimmbadnachmittage im Hallenbad.
Brügge:
Ein säurereiches gehaltvolles Wasser, dessen Geheimnis in seiner Spritzigkeit liegt, die sie vermutlich der konsequenten Überdüngung der landwirtschaftlichen Flächen verdankt, Fruchtig im Ansatz, befremdet es gelegentlich durch einen fast moschusartigen Duft, der andrerseits hervorragend zu belgischen Süßwaren passt.
Für die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Wasserversorger in den sieben Regierungsbezirken:
Hans Hümmer, Werkleiter u. 1. Vors. ARGE Franken
ANLAGE:
Vorschlag wie unbürokratisch der Wassercent verwendet werden könnte:
Die Einnahmen aus dem Wassercent dienen primär dazu, die Wasserversorgungsunternehmen in ihren Bemühungen zur Reinhaltung des Trinkwassers zu unterstützen.
Bei landwirtschaftlichen Nutzflächen betrifft dies insbesondere die Vermeidung von Belastungen mit Keimen, Nitrat und Pflanzenschutzmittelrückständen.
Hierzu wurden in Bayern in vielen Fällen bereits an die örtliche Situation angepasste Kooperationsvereinbarungen in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden ausgearbeitet und mit den beteiligten Landwirten abgeschlossen.
Diese ergebniskontrollierten Kooperationsprojekte könnten modellhaft dazu dienen, diese in Bayern flächig anzuwenden.
Die Wasserversorgungsunternehmen können daher die im Rahmen solcher Kooperationen anfallende Kosten geltend machen, wenn der verantwortlichen Stelle ein aussagekräftiger Jahresbericht vorgelegt wird und wenn die beigefügten Leistungsnachweise und Auszahlungsbelege den Vorgaben der Wasserwirtschaftsverwaltung sachlich und rechnerisch entsprechen.
Dies gilt unabhängig davon, ob das Wasserversorgungsunternehmen die Leistungen selbst erbracht oder ein geeignetes Fachbüro damit beauftragt hat.
Das Umweltministerium, die Wasserwirtschaftsämter und die Landwirtschaftsämter sollten die Trinkwasserschutzmaßnahmen, die Kooperationen und die Mittelverwendung fachlich und prüfend mit begleiten.
Was unter "aussagekräftigem Jahresbericht" zu verstehen ist, sollte noch im Einvernehmen mit der Wasserwirtschaftsverwaltung präzisiert werden. Als Grundlage können z. B. auch die Inhalte des Jahresberichtes gelten, die qualifizierte Fachbüros für deren Auftraggeber erstellen.
DOWNLOAD DER PRESSEERKLÄRUNG ALS PDF:
Presseerklärung der ARGE Franken zum Wassercent
