Aktuelles (12.12.2022):
Aktuelle Keimverunreinigung des Trinkwassers im Bereich der Juragruppe


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Die Damen und Herren Bürgermeister und Geschäftsleiter wurden am 12.12.2022 durch den Wasserversorger, Zweckverband Juragruppe, aufgefordert, in Ihrem Gemeindebereich, der von der Juragruppe in Pegnitz mit Trinkwasser versorgt wird, nachstehende Einrichtungen über eine Keimverunreinigung des Trinkwassers zeitnah zu informieren:

Krankenhäuser
Altenheime
Arztpraxen
Dialyse-Zentren
Schulen und Kindertagesstätten
Lebensmittelverarbeiter, z. B. Metzger
Fischzuchtbetriebe, auch im Hinblick auf ein späteres Chloren des Netzes

Dabei liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Derzeit, 12.12.2022, wird im Trinkwasser des Versorgungsgebietes des Zweckverbands Juragruppe ein bedenkliches Auftreten von Keimen registriert, vermutlich zurückgehend auf einen technischen Defekt. Hierbei handelt es sich um Pseudomonaden, Umweltkeime, die auch als Pfützenkeime bezeichnet werden, und im Rahmen der Trinkwasserverordnung nicht regelmäßig zu untersuchen sind. Aufgrund eines initialen Auftretens bei einem privaten Anwesen hat der ZV Juragruppe unverzüglich eine Untersuchung des Verteilnetzes vorgenommen und einen entsprechenden Befund festgestellt.

Das unverzüglich hinzu gezogene Gesundheitsamt im Landratsamt Bayreuth hat ein Abkochgebot erlassen, verbunden mit der Auflage, das Netz anschließend zu chloren und zu spülen. Die Maßnahmen zur Ursachenforschung und zur Netzreinigung werden sicherlich eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Betroffen sind Städte und Gemeinden in den Landkreisen Bayreuth sowie Bamberg.

Diese sind:
das Gebiet der Stadt Hollfeld mit den Gemeindeteilen Drosendorf a. d. Aufseß, Freienfels, Hollfeld, Neidenstein, Pilgerndorf, Schönfeld und Wohnsdorf
das Gebiet der Stadt Pegnitz mit allen Gemeindeteilen außer Trockau
das Gebiet der Stadt Pottenstein mit den Gemeindeteilen Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Hohenmirsberg, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Rupprechtshöhe, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Vorderkleebach, Waidach, Wannberg, Weidenhüll (bei Elbersberg) und Weidenloh
das Gebiet der Stadt Waischenfeld mit den Gemeindeteilen Eichenbirkig, Gösseldorf, Heroldsberg, Köttweinsdorf, Kugelau, Langenloh, Löhlitz, Nankendorf, Neusig, Saugendorf, Schönhof, Waischenfeld und Zeubach
das Gebiet der Gemeinde Plankenfels mit den Gemeindeteilen Eichenmühle, Kaupersberg, Meuschlitz, Neuwelt, Plankenfels, Plankenstein, Ringau, Schlotmühle und Schrenkersberg.
das Gebiet der Gemeinde Königsfeld mit den Gemeindeteilen Königsfeld, Kotzendorf und Voitmannsdorf
das Gebiet der Gemeinde Ahorntal mit den Gemeindeteilen Fuchshof, Klausstein, Oberailsfeld, Pfaffenberg 20, Pfaffenberg 22, Pfaffenberg 30, Rabenstein 34 und Schweinsmühle
das Gebiet der Gemeinde Hummeltal mit den Gemeindeteilen Hinterkleebach und Muthmannsreuth
den Ortsteil Moschendorf des Marktes Gößweinstein

Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führt der Wasserversorger in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt Bayreuth demfolgend bereits umfangreiche Maßnahmen durch.

Dabei werden die Ursachen schwerpunktmäßig in der Verteilung vermutet, da die erschlossenen Tiefengrundwässer und die zentralen Einrichtungen des Versorgers zur Wasserförderung und Wasserspeicherung gegenüber einem solchen Keim sehr gut gesichert sind.

Um Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung auszuschließen, werden die Bürger daher vorsorglich aufgefordert, das Wasser bis auf Weiteres 10 Minuten lang abzukochen, sofern es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwendet werden soll.

Das Abkochgebot bleibt solange bestehen, bis die Chlorung stabil über das ganze Netz hinweg steht und das Gesundheitsamt die Abkochanordnung infolgedessen zurücknimmt.

Sensible Einrichtungen wie Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten, Altenheime und Arztpraxen wurden bereits zusätzlich gesondert informiert, auch über die betroffenen Gemeinden bzw. Bürgermeister:innen und Geschäftsleiter:innen.
Zur Körperpflege und für die Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin verwendet werden.

Der Wasserversorger informiert die Bürger laufend über den Fortschritt zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität, auch über den Internetauftritt des Zweckverbandes Juragruppe www.juragruppe.de.

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