Aktuelles (08.07.2025):
Abkochanordnung in Neuhof:
Wie man von nicht mal einer Mücke, eher Euryplatea zum Elefanten gelangt
Wie man von nicht mal einer Mücke, eher Euryplatea zum Elefanten gelangt
So könnte man das nicht nachvollziehbare Vorgehen einer medienwirksamen Veröffentlichung des Landratsamtes Bayreuth zum Sachverhalt einer vorsorglich beantragten und nur wenige Anwesen betreffenden Abkochanordnung gegenüber der Juragruppe ZV Wasserversorgung umschreiben.
Das Ergebnis dieses Handelns durch die Veröffentlichung eines banalen Regelvorgangs über eine Warn-App einer staatlichen Vollzugsbehörde hat unseres Erachtens bei besorgten Bürgern und auch bei außenstehenden Betrachtern dazu geführt, dass die hohe Leistungserbringung der Juragruppe als regionaler Wasserversorger, der höchste Qualität und höchste Versorgungssicherheit für seine Abnehmer vorhält, unberechtigt in Frage gestellt wurde.
Was ist passiert:
Bei durchzuführenden umfangreichen Kanalbauarbeiten der Stadt Pegnitz in Neuhof, bei denen die bisherige Entsorgung von Misch- auf Trennsystem umgestellt werden soll, mussten Hauptversorgungsleitungen der Wasserversorgung im Auftrag der Stadt Pegnitz verlegt werden.
Bei den angelegten im Bau befindlichen Kanaltrassen kollidierten diese mit unseren Bestandsleitungen.
In Anbetracht der aktuellen Hitzewelle konnte jedoch die Versorgung mit Trinkwasser, die für Mensch und Tier gleichermaßen überlebenswichtig ist, nicht mehrere Tage unterbrochen werden. Wir gehen davon aus, dass das Landratsamt Bayreuth hier zu keiner anderen Beurteilung hätte kommen können, als die durch Juragruppe und Stadt Pegnitz vorgenommene.
Wir hatten nur die Möglichkeiten, die Versorgung über den Aufbau einer oberirdischen Notleitung für den angeführten Versorgungsbereich aufrecht zu erhalten, die Baumaßnahme zu unterbrechen und in kühlere Jahreszeiten zu verlegen, was unter Umständen hunderttausende Zusatzkosten verursacht hätte, oder einfach die Leitung permanent durchfließen und kostbares Trinkwasser weglaufen zu lassen.
Wir haben uns gemeinsam mit der Stadt Pegnitz für die Variante einer oberirdischen Notleitung entschieden. Da zu diesem Zeitpunkt Extremtemperaturen vorgeherrscht haben, war zu befürchten, dass sich logischerweise das Wasser in solch oberirdischen Leitungen stark erwärmt. Dies müsste auch vom Landratsamt so zu beurteilen sein. Denn nur eine Leitungsüberdeckung mit Erdreich von 1,50 Meter gewährt das gewohnte kühle Nass.
Und hier sind wir dem Leiter des Gesundheitsamtes Bayreuth, Herrn Dr. von Stetten besonders dankbar, dass dieser im Urlaub befindlich, trotzdem über sein Handy erreichbar war und wir mit Ihm die Vorgehensweise besprechen konnten. Ergebnis dieser Besprechung war, dass sich durch diese Notleitung das Wasser deutlich erwärmen wird und eine vorübergehende Aufkeimung des Trinkwassers nicht völlig auszuschließen ist.
Der betroffene Versorgungsbereich mit 33 Objekten (Neuhof 2, Lobensteig 15, Penzenreuth 9, Pertenhof 7) war als klein und überschaubar zu betrachten. So konnte jedes betroffene Objekt durch persönliche Informationsübermittlung über ein zeitlich wenige Tage andauerndes Abkochangebot informiert werden.
Dieses Abkochangebot wurde aus Gründen der Vorsicht und aus keinerlei, auch nur geringsten Gründen von Verunreinigungen mit dem Leiter des Gesundheitsamtes vereinbart. Es betrifft während der oberirdischen Notversorgung nur das benötigte Wasser für die menschliche Nahrungsaufnahme und den Trinkgebrauch.
Wir versorgen ca. 9.000 Objekte und ca. 30.000 Menschen, betroffen war somit ca. 0,36 % unseres Versorgungsbereiches.
Wir sehen durch die Veröffentlichungen des Landratsamt Bayreuth über eine für uns nicht nachvollziehbares und nicht notwendiges Veröffentlichungsszenario in den öffentlichen Medien und durch Absetzen einer Warn-App die Juragruppe, einem der leistungsfähigsten Wasserversorger Bayerns, in Ihrem Ansehen und Ruf beschädigt.
Nachdem sowohl der Bayerische Rundfunk als auch Radio Mainwelle veröffentlicht hatten, dass aufgrund von Verunreinigungen im Trinkwasser eine Abkochanordnung im Stadtgebiet von Pegnitz, mit dem Nachsatz in einigen Ortschaften, gilt, waren viele Menschen in unserem ca. 500 km² großen Versorgungsgebiet völlig verunsichert und verängstigt.
Alleine verschiedene Mitarbeiter und der Werkleiter der Juragruppe wurden, nachdem die Warnmeldung verbreitet war, in über 150 Anrufen (von 16.10 Uhr bis 20.30 Uhr von um ihre Gesundheit besorgten Bürgern kontaktiert. Diese korrekt zu informieren und zu beruhigen beanspruchte einen erheblichen Zeitaufwand.
In den sozialen Netzwerken sind leider Beiträge aufgetaucht, die in unserer Wahrnehmung die Menschen verunsichert haben und mit Polemik versehen waren.
Die Sachbearbeiterin, die ohne Rücksprache mit der Juragruppe diese Warn-App über die Integrierte Leitstelle (ILS) absetzte, hat sich für das Versehen mehrmals entschuldigt, was wir als gutes Zeichen empfanden. Dies hat jedoch im Nachgang die Pressestelle des Landratsamtes anscheinend anders beurteilt.
Wir hatten gebeten, dass das Landratsamt Bayreuth in geeigneter Form den Sachverhalt erläuternd richtigstellt. Dies ist unseres Erachtens leider nicht erfolgt. Die Sachbearbeiterin hatte mitgeteilt, dass Erklärungen nach Außen ausschließlich durch die Presseabteilung erfolgen.
Mehr noch die Darstellung in den Medien (Nürnberger Nachrichten) zwei Tage später am 05. Juli 2025 unter dem Artikel „So kam es zum Abkochgebot - Warn-Apps lösen in Pegnitz Unruhe wegen angeblicher Trinkwasserverschmutzung aus“ veröffentlicht, gibt jetzt sogar der Juragruppe eine Mitschuld.
Die in diesem Artikel dargestellte Ausführung der Landratsamtspressestelle „In einer ähnlichen Situation in der Vergangenheit hatte Herr Hümmer darauf hingewiesen, dies explizit zu wünschen“ ist für uns völlig realitätsfremd und hat nicht zu einer Richtigstellung des vom Landratsamt in Gang gesetzten Verunsicherungs- und Verängstigungsprozesses geführt, sondern Gegenteiliges bewirkt.
Mit Verlaub: Als wir im Dezember 2022 einen Keim in unserem Trinkwasser festgestellt hatten, der nicht einmal nach der Trinkwasserverordnung zu untersuchen gewesen wäre und der ursächlich durch den Einbau einer diesen Keim tragenden technischen Vorrichtung eingebracht wurde und keinerlei Ursache in unserem von Menschenhand nicht berührten Naturprodukt „Wasser“ oder in irgendeinem Fehlverhalten unsererseits hatte, hat das Landratsamt Bayreuth, ohne mit uns Rücksprache zu halten, entschieden, die Warn-App, die ca. 9.000 Haushalte hätte informieren können, nicht abzusetzen.
Das hat unsere Mitarbeiter, die damals in der Weihnachtszeit pausenlos im Einsatz waren oder im Krisenstab durchgehend Dienst leisten mussten, zusätzlich erheblich mehr belastet. Hier erfuhren wir nicht die Unterstützung über die Warn-App die wir damals für notwendig erachteten.
Und jetzt, wo es nur 0,36 % dieser 9.000 betroffen hat, hat man einfach ohne Rücksprache die Warn-App versandt. Hierüber wollen wir Sie mal informieren.
Dieses Vorgehen des Landratsamtes ist für uns mehr als verwunderlich und für uns nicht nachvollziehbar. Warum sagt man für solches hinterfragungswürdiges Vorgehen nicht einfach Entschuldigung, bevor man vielleicht mit verwinkelten Ausführungen doch Verantwortung bei anderen anbringt?
Sind solche Vorgehen unter Umständen nicht auch ein Mitgrund, dass dem Bürger das Verständnis für Behördenvorgehen und permanenten Bürokratismus abhandenkommt und er sich vom bisherigen Establishment immer mehr abwendet?
Es ist nicht ganz von der Hand zu weisen und nachvollziehbar, dass der Bayerische Kommunale Prüfungsverband in einem Konsolidierungsgutachten, in dem er dem Landkreis Einsparmöglichkeiten aufzeigt, im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitarbeit Einsparpotentiale sieht.
Der Werk- und Geschäftsleiter der Juragruppe führt ergänzend an, dass die Umbindung der Wasserversorgung nur durch das außerordentliche Engagement seiner Mitarbeiter möglich war.
Hierbei hatte er zu bedenken, dass in dieser Woche schon eine Nacht vorher eine lange geplante Umstellung auf eine neu gebaute Versorgungsstruktur zu tätigen war und er mit seinen Mitarbeitern aus ausschließlicher Verantwortung, um auch keine erheblichen Mehrbelastungen für die Stadt Pegnitz und ihre Bürger zu produzieren, gehandelt haben.
Wir haben jetzt hautnah erleben dürfen, was ein altes Sprichwort ausdrückt: „Tue niemandem etwas Gutes, dann widerfährt dir nichts Schlechtes“.
Da die nächste Notleitungserstellung, diesmal in der Staatsstraße bei Neuhof, sich ankündigt, muss in Anbetracht solcher Vorgänge die Juragruppe unter Umständen ihr Handeln neu überdenken.
Diese Veröffentlichung erfolgt unter Autorisierung von Verbandsvorsitzenden Thümmler, stv. Verbandsvorsitzenden Pirkelmann und Werkleiter Hümmer gleichermaßen.
Nachfolgend:
Persönlich übermitteltes Info-Schreiben an die betroffenen Haushalte
Berichterstattung NN v. 05.07.2027
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