Aktuelles (22.12.2022):
Aufhebung Abkochgebot für das Trinkwasser


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Aktuelle Bürger-Information zur Wasserversorgung der Juragruppe

In Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Bayreuth und nach Vorliegen mehrerer Untersuchungsbefunde, die zudem aktuell die Keimfreiheit bestätigen, wird für das restliche Versorgungsgebiet die Aufhebung der Abkochanordnung bekanntgegeben:

das Gebiet der Stadt Pegnitz mit allen Gemeindeteilen

das Gebiet der Stadt Pottenstein mit den Gemeindeteilen Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Hohenmirsberg, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Rupprechtshöhe, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Vorderkleebach, Waidach, Wannberg, Weidenhüll (bei Elbersberg) und Weidenloh

das Gebiet der Gemeinde Hummeltal mit den Gemeindeteilen Hinterkleebach und Muthmannsreuth

den Ortsteil Weidlwang der Stadt Auerbach

Das Trinkwasser kann somit im Gebiet der gesamten Juragruppe wieder bedenkenlos ohne Abkochen auch für den Verzehr genutzt werden.

Zum Schutz der Bevölkerung wird, auch nach Anordnung des Gesundheitsamtes in Bayreuth, die Netzchlorung voraussichtlich noch bis nach den Feiertagen aufrechterhalten.

Zur Wiederherstellung der Chlorfreiheit führt der Wasserversorger entsprechend in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt Bayreuth außerdem bereits weitere umfangreiche Maßnahmen durch.

Der Wasserversorger wird außerdem nach den Feiertagen über die Ursachen weiter aufklären und die Öffentlichkeit entsprechend informieren.

Alle Bürger im bisher vom Abkochgebot betroffenen Gebiet werden gebeten, auch ihre Nachbarn und insbesondere Personen, die sich möglicherweise nicht zuverlässig über die Presse informieren können, entsprechend zu unterrichten.

Der Zweckverband Juragruppe wünscht allen Bürgern trotz der besonderen Umstände ein gesegnetes Weihnachtsfest und ruhige, besinnliche Feiertage.

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