Aktuelles (16.01.2023):
Beendigung der Chlorung und vorrübergehende Abkochempfehlung
für Hochbehälter Adlitz bis Hochbehälter Pegnitz und ab Hochbehälter Pegnitz


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Wichtige Mitteilung an alle Haushalte in folgenden Gebieten:

das Gebiet der Stadt Pegnitz für die Gemeindeteile Rastpark Fränkische Schweiz, Bronn, Buchau, Hainbronn, Heroldsreuth, Hollenberg, Horlach, Lehm, Lüglas, Nemschenreuth, Neudorf, Pegnitz, Reisach, Rosenhof, Willenberg, Willenreuth.

das Gebiet der Stadt Pottenstein für die Gemeindeteile Altenhof, Elbersberg, Geusmanns, Kirchenbirkig, Kleinkirchenbirkig, Kühlenfels, Mandlau, Mittelmühle, Neugeusmanns, Prüllsbirkig, Regenthal, Schüttersmühle, Schwirz, Trägweis, Waidach, Wannberg, Weidenhüll (bei Elbersberg) und Weidenloh

die Ortschaft Weidlwang der Stadt Auerbach



Beendigung der Netzchlorung für oben genanntes Versorgungsgebiet mit einer vorübergehenden Abkochempfehlung

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

seit 16.12.2022 werden auf Anordnung des Gesundheitsamtes im Landratsamt Bayreuth Teile unseres Trinkwassernetz mit einem chlorhaltigen Desinfektionsmittel gereinigt.

Die zugesetzte freie Chlorkonzentration entsprach den gesetzlichen Vorgaben der geltenden Trinkwasserverordnung. Das Trinkwasser war somit stets vollkommen unbedenklich und hatte immer Trinkwasserqualität. Diese Auswirkungen konnten durch den Einsatz eines erstmals angewandten innovativen Chlorungsverfahrens minimiert werden.

Mit Wirkung vom 16.01.2023 haben wir die Aufhebung der Netzchlorungsanordnung des Gesundheitsamtes Bayreuth für das restlich verbliebene Versorgungsgebiet, das noch mit Desinfektionsmaßnahmen belegt war, erhalten.

Ab ca. Mittwoch den 18.01.2023 wird dann aus allen Abnahmestellen nur noch Trinkwasser ohne Desinfektionsmitteln fließen.

Aus den Erfahrungen anderer Wasserversorger in vergleichbarer Situation und aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamtes sowie hinzugezogener Trinkwasserspezialisten, wurde vorsorglich von Mittwoch, den 18.01.2023 eine prophylaktische Abkochempfehlung für das restlich verbliebene Teilnetz angeordnet.

Grund für die Abkochempfehlung ist der Umstand, dass es direkt nach der Beendigung der Chlorung zu einer kurzfristigen Aufkeimung im Verteilnetz kommen kann, aber nicht muss.

Deshalb kann ein genauer Zeitpunkt für die Beendigung der Abkochempfehlung leider nicht genannt werden.

Wir gehen jedoch aufgrund einschlägiger Erfahrungen anderer Wasserversorger von 5 – 8 Tagen aus.

Sollten die bis Samstag 21.01.2023 durchzuführenden umfassenden Beprobungen den Nachweis der Keimfreiheit erbringen, was wir erhoffen, so könnte am Montag, den 23.01.2023 diese Abkochempfehlung wieder aufgehoben werden.

Ziel aller Bemühungen ist die abschließende und vollkommen gesicherte Keimfreiheit des ganzen Verteilnetzes und des Trinkwassers, wie Sie es seit Jahrzehnten in der Juragruppe gewohnt sind, zu erreichen.

Sobald die Abkochempfehlung aufgehoben wird, werden wir Sie wieder über die öffentlichen Medien und den Internetauftritt der Juragruppe informieren.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter, damit sich diese Nachricht schnellstmöglich verbreitet.

Wir bedauern den Vorfall und die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten sehr und bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld seit Eintritt des Vorfalls am 12.12.2022.

Falls Sie noch Fragen haben, erreichen Sie uns auch weiterhin während der Öffnungszeiten der Versorgungszentrale in Pegnitz, Zum Dianafelsen 1. Bitte beachten Sie dazu auch weiterhin unseren Internetauftritt.

Hans Hümmer
Werkleiter

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